Das Hausbankprinzip

Von Gabriele Taphorn  - Dezember 27, 2019

Ob Existenzgründer oder Unternehmen – wer für sein Investitionsvorhaben öffentliche Mittel in Form von zinsverbilligten Bundes- oder Landesdarlehen und/oder Risikoentlastungen wie Haftungsfreistellungen und Ausfallbürgschaften beantragen möchte, kann diese Anträge nicht direkt bei den Förderinstituten einreichen. 

Die Hausbank prüft die Finanzierungsanfrage und beurteilt die Erfolgsaussichten des Vorhabens (und damit die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung). Nur wenn ihre Kreditentscheidung positiv ausfällt, leitet sie die Anträge an die zuständigen Förderinstitute weiter. Sofern diese die Mittel zur Verfügung stellen, erhält der Antragsteller bzw. das antragstellende Unternehmen von seiner Hausbank einen entsprechenden Darlehensvertrag. Die Hausbank haftet gegenüber den Förderinstituten für die Rückzahlung der Darlehen grds. in voller Höhe, nur wenige öffentliche Darlehensprogramme entlasten das Kreditinstitut zu 100%. Insofern muss auch bei Ausreichung öffentlicher Darlehen bei der Bank der normale Kreditbeurteilungs- und -entscheidungsprozess ablaufen. 

Diese Vorgehensweise erfolgt in erster Linie aus verwaltungstechnischen Gründen. Würden alle Darlehensausreichungen direkt über die Förderinstitute vorgenommen, müsste bei diesen ein sehr umfangreicher Verwaltungsapparat installiert werden, was wiederum zu höheren Kosten führt. Somit wären die Zinsverbilligungen nicht mehr darstellbar. 

Im Endergebnis kann dieser vorgegebene Ablauf dazu führen, dass der Existenzgründer bzw. das Unternehmen mit seinem Vorhaben zwar in die Richtlinien der öffentlichen Programme passt, aber kein Kreditinstitut findet, dass eine positive Kreditentscheidung trifft und die Anträge weiterleitet. Ein Rechtsanspruch auf die Mittelbewilligung besteht nicht.

Des Weiteren bestehen bei den Kreditinstituten oftmals Vorbehalte gegen die Einbindung öffentlicher Förderprogramme, die u. a. mit einem nicht in Relation zur Marge stehenden Verwaltungsaufwand begründet werden. Darüber hinaus verfügen nur wenige Banken über das erforderliche Know How im Bereich der öffentlichen Förderung.

 

Vorteile
 
Nachteile
Leichtere Beurteilung, wenn Bank und Kunde sich bereits kennen und über eine längere Geschäftsbeziehung verfügen   Ggf. findet sich kein Kreditinstitut, das zur Antragsweiterleitung / Kreditausreichung bereit ist
Bekannte Ansprechpartner   Suche nach Bankpartner führt zu Verzögerungen in der Vorhabensumsetzung
Alle Bankangelegenheiten in einer Hand – ein Ansprechpartner   Fehlendes know how bei den Kreditinstituten; es werden passende Förderprogramme gar nicht erst angeboten
    Vorgaben sowohl der Bank als auch der Förderinstitute müssen eingehalten werden
    Abhängigkeit von der Geschäftspolitik der Kreditinstitute (Einflüsse von Krisen, gesetzlichen Vorgaben auf die Kreditvergabe)
    Ggf. Misstrauen Bank – Kunde

 

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